Neuer Unimog verstärkt Flotte der Baudirektion Kanton Zürich im Ganzjahreseinsatz.
Nicht der bevölkerungsreichste, aber der Kanton mit dem höchsten Verkehrsaufkommen: In Zürich hat die Baudirektion alle Hände voll zu tun. Sie projektiert, baut, betreibt und unterhält die kantonalen Autobahnen, Brücken, Rad-, Wander- und Reitwege sowie die Nationalstraßen im Auftrag des Bundesamts für Straßen. Der Unimog ist in Zürich unverzichtbar: Zehn Fahrzeuge hat die Baudirektion bereits im Einsatz.
Multifunktionaler Geräteträger für Sommer und Winter.
Der Straßenunterhalt ist im Kanton Zürich besonders aufwendig, weil „jede Baustelle unmittelbar große verkehrliche Auswirkungen hat“, so Jeannot Wagner, Leiter des Fahrzeugdienstes im Tiefbauamt. Da ist es wichtig, einen Alleskönner für jede Wetterlage am Start zu haben, der sowohl auf dem Gelände als auch auf der Autobahn zu Hause ist.
Neben Schneepflug, Salzstreuer und Schneefräse für die kalten Monate kommen als Anbauten auch Frontauslegemäher, Heck-Kran, Seilwinde und viele weitere zum Einsatz. „Vor der Anschaffung des neuen Geräteträgers wurde ein Pflichtenheft erstellt, basierend auf den technischen Anforderungen, die wir hatten. Die Beschaffung wurde dann öffentlich ausgeschrieben – und der Unimog Geräteträger landete auf Platz eins“, erklärt Jeannot Wagner.
Der Unimog Geräteträger landete auf Platz eins.
Jeannot Wagner, Leiter Fahrzeugdienst, Baudirektion Zürich
Sichtbarkeit ist Sicherheit.
Bereitgestellt vom Mercedes-Benz Vertriebspartner Altherr in Nesslau, wurde der Unimog U 427 Anfang Juni an die Baudirektion übergeben. Anstelle der bisher branchenüblichen, unifarbenen Lackierung in Orange ist der neue Special Truck in Weiß gehalten, das von auffälligen Gestaltungselementen in leuchtendem Blau und Rotorange ergänzt wird.
Geschmackssache? Eher nicht, denn Grundlage für das Fahrzeugdesign ist die „Verordnung über die technischen Anforderungen an Straßenfahrzeuge“. Dazu hat der Bundesrat unlängst beschlossen, dass Fahrzeuge der Straßenunterhaltungsdienste retroreflektierende und fluoreszierende Farben aufweisen dürfen. „Dieser Beschluss trägt wesentlich zur Arbeitssicherheit unserer Mitarbeiter bei, das Tiefbauamt des Kantons Zürich verwendet diese Technik seit Längerem erfolgreich. Die Erkenn- und Sichtbarkeit konnte dadurch wesentlich erhöht werden“, berichtet Jeannot Wagner.